Unsere Leistungen
Der erste Kontakt …
Zu Beginn teilen Sie uns Ihre Wünsche mit und wir besprechen gemeinsam welche Leistungen für Sie in Betracht kommen. Daraufhin werden alle benötigten Stammdaten von Ihnen aufgenommen, damit wir eine individuell auf Sie abgestimmte Planung erstellen können.

Behandlungspflege
Die Leistungen der Behandlungspflege werden von einem Arzt verordnet und von der Krankenkasse übernommen.
Richten und Verabreichen der Medikamente
Wir stellen gerne eine komplette Wochenbox und verabreichen die Medikamente, egal wie oft am Tag diese eingenommen werden müssen.
Wundversorgung
Gemeinsam erzielen wir eine fördernde Wundheilung durch ausgebildetes Personal, bei jeder Art von Wunden.
Kompressionsverband anlegen und abnehmen
Bei starken Wassereinlagerungen legen wir Kompressionsverbände an und nehmen diese auch wieder ab.

Kompressionsstrümpfe an– und ausziehen
Kompressionsstrümpfe lassen sich ziemlich schwierig anziehen, daher ziehen wir auch Kompressionsstrümpfe an und natürlich auch wieder aus.
Portversorgung
Soll die Ernährung über einen Port laufen, hängen wir diese an und nehmen sie selbstverständlich auch wieder ab.
Stomabehandlung
Die Versorgung eines künstlichen Ausgangs kann sich schwierig gestalten, daher übernehmen wir auch gerne diese Leistung.
Injektion verabreichen
und vieles mehr ...
Pflegeleistungen
Benötigen Sie Unterstützung im Pflegebereich, muss als erstes geklärt werden, ob bereits ein Pflegegrad vorliegt.
Falls nicht, müssen die Leistungen vorerst von Ihnen privat bezahlt werden und wir legen Ihnen ans Herz, sich einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse einzuholen.
Liegt bereits ein Pflegegrad vor, empfehlen wir (ab Pflegegrad 2) die sofortige Umstellung vom Pflegegeld auf Kombinationsleistungen, da wir sonst auch in diesem Fall nur privat mit Ihnen abrechnen können.
Pflegegeld
Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie das Pflegegeld jeden Monat auf ihr Bankkonto.
Pflegesachleistungen
Der ambulante Pflegedienst bekommt die erbrachten Leistungen je nach Pflegegrad direkt von der Pflegekasse gezahlt. Falls ein Restbetrag übrig bleibt, verbleibt dieses bei der Pflegekasse
Kombinationsleistungen
Ist eine Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Der ambulante Pflegedienst bekommt die erbrachten Leistungen je nach Pflegegrad direkt von der Pflegekasse gezahlt. Sollte noch ein Restbetrag vorhanden sein, wird dieser von der Pflegekasse auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Nachdem die finanzielle Situation geklärt wurde, werden die Leistungen auf Sie abgestimmt.
Die Leistungen der ambulanten Pflege können Sie sich wie bei den Leistungen eines Handwerkers vorstellen, durch vereinzelte Positionen kommt der Gesamtpreis zustande.
Dazu haben wir nachfolgend eine kleine Übersicht der einzelnen Leistungskomplexe aufgeführt und beschrieben:
LK 3 Kleine Pflege
- Waschen des Ober- ODER Unterkörpers
- Eincremen des zu waschenden Ober- ODER Unterkörpers
- An- und Auskleiden des gesamten Körpers
- Mund- und Zahnpflege
- Nagelpflege
Die „Grenze“ der kleinen Pflege ist die Gürtellinie. Entweder Sie möchten gern oberhalb oder unterhalb des Bauchnabels versorgt werden.
Dies beinhaltet das Waschen und Eincremen des Ober- oder Unterkörpers, sowie das An- bzw. Auskleiden des gesamten Körpers.
LK 4 Große Pflege I
- Ganzkörperpflege am Waschbecken
- Ganzkörperpflege im Bett
- Duschen
- Haare waschen und trocknen
- Eincremen des gesamten Körpers
- An- und Auskleiden des gesamten Körpers
- Mund- und Zahnpflege
- Nagelpflege
Dieser Leistungskomplex umfasst die Ganzkörperpflege von Kopf bis Fuß. Entweder Sie wünschen sich am Waschbecken oder im Bett gewaschen zu werden oder Sie möchten gern geduscht werden. Zudem gehört auch, dass die Pflegekraft die Haare wäscht, den Körper abtrocknet und eincremt sowie die Haare trockenföhnt (ohne Kämmen). Das Herrichten der Tagesfrisur ist nicht Bestandteil dieser Leistung.
LK 5 Große Pflege II
- Ganzkörperpflege in der Badewanne
- Haare waschen und trocknen
- Eincremen des gesamten Körpers
- An- und Auskleiden des gesamten Körpers
- Mund- und Zahnpflege
- Nagelpflege
Die Große Pflege II umfasst das Baden in der Badewanne. Sie werden in die Badewanne begleitet und dürfen die schöne Entspannung in der Badewanne genießen. Ebenfalls werden Sie unterstützt sich in der Badewanne zu waschen. Zudem gehört auch, dass die Pflegekraft die Haare wäscht, den Körper abtrocknet und eincremt und die Haare trockenföhnt (ohne Kämmen). Das Herrichten der Tagesfrisur ist nicht Bestandteil dieses Leistungskomplexes.
LK 6 Kämmen und Rasieren
Der Leistungskomplex umfasst das Haare kämmen nach der Körperpflege. Entweder kämmt die Pflegekraft die Haare komplett bzw. kämmt nur einen Teil der Haare oder gibt Ihnen eine Anleitung zum Kämmen.
Zudem gehört auch eine Nass- oder Trockenrasur. Die Pflegekraft rasiert Sie entweder komplett bzw. rasiert nur einen Teil oder Sie gibt Ihnen die Anleitung zur Rasur. Die Rasur eines Damenbartes ist ebenfalls Bestandteil der Leistung.
Diese Leistung kann nur zu den Leistungskomplexen 3-5 gebucht werden und nicht als alleinige Leistung.
LK 8 Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes mit der Körperpflege
Sie benötigen Hilfe beim Aufstehen?
Mit dieser Leistung gibt Ihnen die Pflegekraft Hilfestellung, um aus dem Bett aufzustehen bzw. sich wieder hineinzulegen. Dies beinhaltet auch das Aufstehen aus einem Sessel, dem Rollstuhl etc. sowie das Begleiten in einen anderen Raum.
Diese Leistung kann nur zu den Leistungskomplexen 3-5 gebucht werden und nicht als alleinige Leistung.
LK 9 Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes
Diese Leistung entspricht der Beschreibung im LK 8, allerdings kommt sie zum Einsatz, wenn die Leistungskomplexe 3-5 nicht dazu gebucht wurden.
LK 10 Spezielle Lagerung bei Immobilität mit der Körperpflege
Diese Leistung beinhaltet die Veränderung der Körperposition, um das Gewebe zu entlasten (das „Wundliegen“ vermeiden). Hierzu kommen verschiedene Hilfsmittel zum Einsatz, wie z.B. ein Kissen unter die Fersen.
LK 11 spezielle Lagerung bei Immobilität
Diese Leistung entspricht der Beschreibung im LK 10, allerdings kommt sie zum Einsatz, wenn die Leistungskomplexe 3-5 nicht dazu gebucht wurden.
LK 12 Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Dieser Leistungskomplex beinhaltet die Vorbereitung bzw. Zubereitung einer Mahlzeit inklusive der Getränke. Dazu zählt auch das Kleinschneiden und Portionieren der Nahrung.
LK 13 Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Bei dieser Leistung wird die Mahlzeit ebenfalls wie in LK 12 beschrieben, vorbereitet bzw. Zubereitet. Es kommt aber hinzu, dass die Pflegekraft Ihnen das Essen und Trinken anreicht bzw. Sie zum Essen und Trinken anleitet.
LK 14 Nahrungszufuhr durch Verabreichung von Sondenkost
Dieser Leistungskomplex beinhaltet das Verabreichen von Sondenkost über eine Magensonde/ PEG mittels Schwerkraft oder Pumpe. Dazu zählt auch die Gabe von Wasser über die Sonde/ PEG sowie das Spülen des Systems.
LK 15 Ergänzende Hilfe bei der Ausscheidung mit der Körperpflege
Diese Leistung umfasst die Hilfe bzw. Unterstützung bei allen Ausscheidungen. Hierzu zählen das Wechseln und Anlegen des Inkontinenzmaterials (egal ob Pantyhose oder Einlagen) sowie auch das Anleiten zum Wechseln und Anlegen des Inkontinenzmaterials durch die Pflegekraft.
Zudem gehören das Leeren des Toilettenstuhls, eines Katheter-, Urostoma- oder Anus praeter-Beutels und das Entfernen von Erbrochenem in diese Leistung.
Diese Leistung kann nur zu den Leistungskomplexen 3-5 gebucht werden und nicht als alleinige Leistung.
LK 16 Umfassende Hilfe bei der Ausscheidung
Diese Leistung entspricht der Beschreibung im LK 15, allerdings kommt sie zum Einsatz, wenn die Leistungskomplexe 3-5 nicht dazu gebucht wurden und beinhaltet dann eine Teilwaschung.
LK 17 Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
Die Leistung beschreibt das Ankleiden einer wettergerechten Kleidung mit festen Schuhwerk und ggf. einer Jacke durch eine Pflegekraft sowie die Begleitung im Zusammenhang mit dem Verlassen bzw. Aufsuchen der Wohnung.
LK 18 Begleitung bei Aktivitäten
Diese Leistung entspricht der Beschreibung im LK 15, hinzu kommt die stetige Betreuung einer Begleitperson bei auswärtigen Aktivitäten.
Hiermit ist gemeint, dass der Pflegebedürftige einen Arzttermin hat und diesen nur in Begleitung einer Pflegekraft in Anspruch nehmen kann, welche die ganze Zeit ebenfalls mit vor Ort bleibt.
LK 19 hauswirtschaftliche Versorgung je angefangene 10 Minuten
Diese Leistung ist für gesonderte Wünsche, wie z.B. wir nehmen die Zeitung mit zu Ihnen in die Wohnung rein, bringen den Müll raus, lassen die Jalousien runter oder hoch.
Wegepauschalen
Die Wegepauschalen sind die sogenannten Anfahrtspauschalen, diese kommen bei jedem Einsatz zu den gebuchten Leistungen hinzu.
Die Unterschiede der Wegepauschalen kurz erklärt:
21 a Einfache Wegepauschale:
Einsätze Montag bis Freitag zwischen 06:01 Uhr und 20:00 Uhr (wenn nur Pflegeleistungen gebucht sind).
21 b Erhöhte Wegepauschale:
Einsätze zwischen 20:01 Uhr und 06:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen (wenn nur Pflegeleistungen gebucht sind).
21 c Halbe Wegepauschale:
Einsätze Montag bis Freitag zwischen 06:01 Uhr und 20:00 Uhr (wenn auch Behandlungspflegen gebucht sind).
21 d Halbe erhöhte Wegepauschale:
Einsätze zwischen 20:01 Uhr und 06:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen (wenn auch Behandlungspflegen gebucht sind).
Hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung
Bereits ab Pflegegrad 1 erhalten Sie zusätzlich zu Ihren Pflegesachleistungen/ Pflegegeld 125,00€ auf einem Abrechnungskonto bei der Pflegekasse gutgeschrieben. Dieses Geld wird nicht an Sie ausgezahlt, sondern kann nur von Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste etc. für Ihre Pflegeleistungen abgerufen werden.
Ende Juni verfällt anteilig jährlich der angesparte Betrag aus dem Vorjahr.
Hauswirtschaftliche Unterstützung
Wir helfen gern dabei die Wohnung zu reinigen, denn ein sauberes Umfeld kann einen zufriedener machen.
Betreuungsleistungen
Unsere Betreuungskräfte bietet eine Palette an Ideen an, egal ob basteln, Spiele spielen oder Spazieren gehen, die Betreuungsstunden können individuell, nach den Vorlieben, genutzt werden.

Beratungseinsatz

Der Beratungseinsatz muss in gewissen Abständen von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden. Die aktuelle Pflegesituation wird anhand eines Formulars aufgenommen und mit der Unterschrift des Pflegebedürftigen ggf. Angehörigen bestätigt. Anschließend wird dieses Formular an die Pflegekasse gesendet.
Der Beratungseinsatz muss je nach Pflegegrad wie folgt durchgeführt werden:
- Pflegegrad 1 – 3: alle 6 Monate
(pro Halbjahr ein Einsatz) - Pflegegrad 4 – 5: alle 3 Monate
(pro Quartal ein Einsatz)
Bei Nichteinhalten der Beratungseinsätze bekommen Sie eine Erinnerung von der Pflegekasse. Wird diese ebenfalls nicht beachtet, kann dies zu einer Sperrung des Pflegegeldes kommen.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Die Pflegekasse übernimmt die Leistungen, wenn der pflegende Angehörige aus bestimmten Gründen nicht vor Ort sein kann (wie z.B. im Urlaub oder Krankenhausaufenthalt), bietet die Pflegekasse jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad an, dass die Versorgung im eigenen Haus gewährleistet wird.
